AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – ERBRINGUNG VON ÜBERSETZUNGSDIENSTLEISTUNGEN
NIEMIECKI-DIREKT Krzysztof Szukowski

 

§1
Allgemeines

  1. NIEMIECKI-DIREKT erbringt Übersetzungen gemäß Standards und allgemein gängiger Praxis auf dem Übersetzungsmarkt.
    2. NIEMIECKI-DIREKT übersetzt / dolmescht ausschließlich aufgrund einer schriftlichen, per E-Mail gesandten Bestellung.
    3. NIEMIECKI-DIREKT behält sich das Recht vor, einen Übersetzungsauftrag ohne Angabe von Gründen oder wenn die Bestellung fehlt oder wenn diese nicht richtig angefertigt wurde, abzulehnen.
  2. Ein Kunde - Privatperson (Verbraucher) - erhält per elektronische Post eine schriftliche Bestätigung des Auftragsempfangs zur Umsetzung samt einer Auskunft gemäß Art. 12 des Gesetzes über Verbraucherrechte vom 30. Mai 2014.

 

§2
Kosten

  1. Die Übersetzungskosten werden aufgrund der Seitenanzahl in der Zielsprache (nach der Textstatistik) und der geltenden Preisliste berechnet. Die Seitenanzahl der normalen Übersetzung wird mit der Aufrundung auf halbe Seite nach oben angegeben. Alle in der Preisliste angegebenen Preise sind Bruttopreise, an den Preis wird die Mehrwertsteuer nicht hinzugerechnet. Die Preisliste ist kein Angebot im Sinne von Art. 66 Par.1 des polnischen Zivilgesetzbuches.
  2. Die Abrechnungsseite umfasst im Falle von einfachen Übersetzungen 1500 Schreibzeichen mit Leerstellen und im Falle von beglaubigten Übersetzungen sind es 1125 Schreibzeichen mit Leerstellen.
  3. Der Preis für Überprüfung und Korrektur (Überprüfung) der Übersetzung eines Dokumentes beträgt 50% der normalen Übersetzung in jeweiligem Verfahren.
  4. Im Falle von fortgeschrittenen Textedition, Erhaltung (Erstellung) von nichttextlichen Elementen (Diagramme, Zeichen, Symbole, Sonderschriftart u.ä.), Erschwerungen wegen der Textqualität (Handschrift, sehr kleine Schriftart) werden Bedingungen und Übersetzungswert individuell für jeden Auftrag festgelegt.

  §3
Arbeitstempo und Termine

 

  1. Die schriftlichen nicht beglaubigten Übersetzungen werden im Normalverfahren bis zu 8 Seiten täglich, im Schnellverfahren  9-12 Seiten täglich, umgesetzt.
  2. Die schriftlichen beglaubigten Übersetzungen werden im Normalverfahren bis zu 6 Seiten täglich, im Schnellverfahren– 7-10 Seiten täglich, umgesetzt.
  3. Zum Erstellungstermin einer Übersetzung im Normalverfahren wird der Annahme- und Abgabetag des Auftrags, standardmäßig werden ebenfalls Tage wie Samstag, Sonntag und die gesetzlich arbeitsfreien Tage nicht eingerechnet. Der konkrete Termin für Erstellung einer Übersetzung wird immer vor Annahme des Auftrags festgelegt.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Übersetzung im Bereich der Klärung von fachlichen, branchenspezifischen Termini, wenn sich der Übersetzer mit solchen Fragen an ihn wendet, zusammenzuarbeiten.

§4
Dolmetschen

  1. Kosten des Dolmetschens werden aufgrund der Arbeitszeit des Dolmetschers und der geltenden Preisliste berechnet. Die Arbeitszeit des Dolmetschers wird vom Zeitpunkt, zu welchem der Dolmetscher bestellt wurde und zur Leistungserbringung erschienen ist, bis zum vorgesehenen Zeitpunkt, ggf. einer späteren, faktischen Uhrzeit der Beendigung des Dolmetschens, berechnet. Für das Dolmetschen ist die Abrechnungseinheit eine Stunde. Jede begonnene Arbeitsstunde wird als halbe Stunde berechnet. Die Mindestarbeitszeit des Dolmetschers beträgt zwei Stunden.
    Der Pauschalpreis hängt vom Charakter des Dolmetschens und von der Gesamtstundenzahl des Dolmetschens ab.
  2. Beim Reisedolmetschen kommt der Auftraggeber für Anfahrtskosten des Dolmetschers und ggf. für Übernachtungen und Verpflegung des Dolmetschers am Einsatzort und ggf. auch auf dem Hin- und Rückweg auf.

 

§5
Überlassung der erbrachten Leistung

Die fertigen schriftlichen Übersetzungen werden zu dem früher abgestimmten Termin per E-Mail überlassen. Andere Wege [Einscannen von beglaubigten Übersetzungen, per Post, per Kurierpost (diese Dienstleistung wird vom Auftraggeber getragen) oder persönlich] werden gesondert festgelegt.

§6
Zahlungen und Urheberrechte

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen gemäß einer von NIEMIECKI-DIREKT ausgestellten Rechnung zu bezahlen.
  2. Der Kunde erwirbt die Urhebervermögensrechte an die Übersetzung mit der Bezahlung des völligen zu bezahlenden Betrages.

  §7
Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet beschränkt bis zu Nettokosten der erbrachten Dienstleistung.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen und Mängel, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, wie z.B. Einwirkungen der höheren Kraft, Störungen der Computerausrüstung, Störungen von Internet- und Telekommunikationsleitungen sowie Unterbrechungen in Lieferungen von Elektroenergie.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für sachliche Fehler in der Übersetzung, wenn diese eine Folge der Fehler im Originaltext sind.
  4. Ein Auftraggeber, der eine Übersetzung im Eilverfahren bestellt, übernimmt das Risiko, dass in der Übersetzung Fehler vorkommen können, die der Auftragnehmer jedoch nach Anmeldung von Vorbehalten unverzüglich behebt.

 

§8
Beanstandungen

  1. Beanstandungen bezüglich Übersetzungen im Normalverfahren werden in einer Frist von bis zu 14 Tagen ab der Fertigstellung angenommen. Die Beanstandung hat in Schriftform zu erfolgen und sie muss entsprechend begründet sein. Übersetzungen im Expressmodus unterliegen den Standardgarantiebedingungen nicht.
  2. Sollte die Beanstandung als berechtigt anerkannt werden, behebt der Auftragnehmer sämtliche Mängel und Fehler unentgeltlich.
  3. Die materielle Haftung der Firma NIEMIECKI-DIREKT ist auf den Bestellwert eingeschränkt.

 

§9
Vertraulichkeit

  1. Alle an uns zu überlassenden Auskünfte, Daten, Materialien und Texte sind mit der Vertraulichkeitsklausel erfasst. Außer dem Übersetzer haben andere Personen keine Einsicht in diese Unterlagen.
  2. Personendaten, die über das Formular geschickt werden, werden ausschließlich zwecks Umsetzung des Auftrags genutzt, sie werden weder für Werbe- noch für Marketingzwecke verwendet. Diese werden auch den Dritten nicht zugänglich gemacht.

  §10
Gesetzliche Regelungen


In Angelegenheiten, die mit gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, finden einschlägige Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwendung..